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Vor Urteil im Sommermärchen-Prozess: Anklage kritisiert DFB

Frankfurt/Main. 

Vor dem Urteil im Sommermärchen-Prozess hat die Anklage in ihrem Plädoyer den Vorwurf der Steuerhinterziehung gegen den Deutschen Fußball-Bund bekräftigt und die Verhängung eines Bußgeldes von 270.000 Euro gefordert. In dem Fall gebe es «eine recht hohe kriminelle Energie», stellte die Staatsanwaltschaft am 33. Verhandlungstag des seit fast 16 Monaten andauernden Verfahrens vor dem Landgericht Frankfurt fest. 

Zugleich übte Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel scharfe Kritik am DFB, der sich bei der Aufarbeitung der Affäre rund um die WM 2006 «nicht sonderlich mit Ruhm bekleckert» habe. Kümmel warf dem DFB vor, den Ermittlern den Zugang zu wichtigen Akten erschwert zu haben. «Einige Unterlagen sind an uns erst verspätet oder auf mehrfaches Drängen herausgegeben worden», monierte der Oberstaatsanwalt.

Staatsanwalt über DFB-Verhalten: «Sehr verwunderlich»

Bei einer Akte habe es sogar eines Durchsuchungsbeschlusses bedurft. «Das ist schon sehr verwunderlich», sagte Kümmel. Zudem seien diverse Ermittler «zu Unrecht mit Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden überzogen worden», kritisierte Kümmel. «Das strikte Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden hat einigen Leuten, Verfahrensbeteiligten insbesondere, nicht in den Kram gepasst.»

Vorwurf der Steuerhinterziehung

Die Staatsanwaltschaft wirft dem DFB vor, rund um die Heim-WM 2006 Steuern in Höhe von 2,7 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Am Nachmittag wird sich die Verteidigung noch einmal dazu äußern. Das Urteil in dem Prozess will die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler am Mittwoch verkünden.

Im Kern geht es um eine DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005. Diese Summe wurde auf ein Konto von Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet und entsprach den zehn Millionen Schweizer Franken, die Franz Beckenbauer 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte. Der DFB verschleierte die Rückzahlung des Darlehens als Beitrag zu einer geplanten WM-Eröffnungsgala, die später abgesagt wurde, und deklarierte diese ein Jahr später als Betriebsausgabe. 

Ursprünglich waren in dem Prozess die früheren DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt angeklagt. Das Verfahren gegen alle drei Beschuldigten, die die Vorwürfe stets strikt zurückgewiesen hatten, wurde jeweils gegen eine Geldauflage endgültig eingestellt.

3 comments

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Mia Braun

Leserfreundlich und präzise

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Jonas Fischer

Hochwertiger Inhalt, gefällt mir sehr

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Mia Braun

Dieser Beitrag ist äußerst hilfreich

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