Die elektronische Patientenakte ist da und so kannst du sie nutzen
Der Mythos, dass Ärzte im Computer mit Einlesen der Chipkarte den gesamten medizinischen Verlauf eines Patienten einsehen können, könnte bald wahr werden, zumindest zum Teil. Bislang führte der Hausarzt eine dicke Akte, die seit Geburt erweitert wurde. Ist man aber zu einem Facharzt gegangen, sind nicht automatisch alle Befunde auch beim Hausarzt gelandet und der Akte hinzugefügt wurden. Tatsächlich geschieht sowas im nur im Einzelfall oder auf Nachfrage des Patienten. Doch damit ist jetzt Schluss.
Warum wurde die elektronische Patientenakte eingeführt?
Am 29. April wurde in Deutschland die Elektronische Patientenakte, auch ePA genannt, für alle Patienten und Patientinnen zugänglich gemacht. Die Krankenkassen haben die Daten aller Versicherten, die nicht widersprochen haben (Man kann aktuell weiterhin widersprechen), in der ePA zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass alle Gesundheitsdaten einer Person jetzt digital abrufbar sind. Das soll den Versorgungsalltag im medizinischen Bereich erleichtern und eine bessere Versorgung garantieren.
Mit der elektronischen Patientenakte werden die Gesundheitsdaten der Person zusammengefasst dargestellt. So sollen zum Beispiel auch Wechselwirkungen zwischen Medikamenten schneller erkannt bzw. vermieden werden, es kann schneller eingesehen werden, welche E-Rezepte ausgestellt wurden und man kann alle Daten einfach, beispielsweise mit dem Smartphone, selbst checken, ohne zuhause erst alle Dokumente durchsuchen zu müssen. Ab dem 1. Oktober 2025 ist es dann verpflichtend gesetzlich vorgeschrieben, dass Leistungsbringer, also beispielsweise Krankenhäuser, Praxen und Apotheken, die ePA nutzen müssen.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
- Die ePA ist für jede Person, die gesetzlich krankenversichert ist und nicht bei ihrer Krankenkasse widersprochen hat, angelegt worden und seit 29. April für Patienten zugänglich
- Jede/r Patient/in kann selbst entscheiden, wer die Daten der ePA abrufen darf, nach Genehmigung können Ärzte 90 Tage und Apotheken 3 Tage lang auf die Daten zugreifen, bis sie wieder erneut freigegeben werden müssen
- Auch Kinder bekommen eine ePA, die gesetzlich versichert sind (bis Ende des 15. Lebensjahres entscheiden die Eltern / Sorgeberechtigten, ob die Kinder eine ePA haben sollen)
- Die Datensicherheit ist garantiert
- Ab 1. Oktober sind Leistunsgerbringer, wie Krankenhäuser, Praxen und Apotheken verpflichtet die ePA zu nutzen
- Die Daten der ePA sind über eine App der jeweiligen Krankenkasse einsehbar. Die
BLICK.de-Selbsttest: Wie einfach kann ich meine ePA einsehen
Doch wie können Patienten selbst Einblick in ihre elektronische Patientenakte erhalten? BLICK.de macht den Selbsttest. Und so viel sei vorab gesagt, «einfach» ist der ganze Prozess gewiss nicht. Man muss viel beachten und viele Vorkehrungen im Vorfeld treffen. Bei jeder Krankenkasse ist der Vorgang leicht verschieden. Die meisten Krankenkassen haben für die ePA eine eigene App wie die «IKK classic EPA-App» oder die «AOK – Mein Leben» App entwickelt. In dieser müssen sie sich registrieren. #
Wir zeigen, wie das Prozedere für die AOK Plus Patienten abläuft:
Voraussetzungen:
- Man benötigt die Apps «AOK – Mein Leben» und «AOK Ident»
- Man benötigt einen Personalausweis oder eine Krankenkarte, die bereits für die elektronische Funktion freigeschaltet ist (Hat der Ausweis die Online-Funktion, so hat man mit der Ausstellung des Ausweises eine Ausweis-PIN von der Meldebehörde erhalten, bei der Krankenkarte benötigt man ebenfalls eine AOK-PIN)
Patienten der AOK Plus, brauchen die neue App «AOK – Mein Leben». In dieser App müssen sie sich mit ihrer Krankenversicherungsnummer und einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren. Dazu ist auch die neue «AOK Ident» App nötig, damit man sich verifizieren kann. Viele kennen diese Art von Verifizierungs-Apps beispielsweise durchs Online-Banking. Die beiden AOK-Apps sind nicht zu verwechseln mit der «normalen», bisher gängigen «meine AOK»-App, mit der beispielsweise am Bonuspunktesystem teilgenommen werden kann.
1. Hat man sich erfolgreich in der App «AOK-Mein Leben» registriert, wird man aufgefordert eine Gesundheits-ID zu erstellen. Dieser Code hat 6 Stellen und ist für spätere Nutzung der ePA und der App im Allgemeinen wichtig und sollte nicht verloren gehen.
2. Nun muss man sich elektronisch ausweisen. Das funktioniert über drei verschiedene Wege, man benötigt 1. Die elektronische Ausweisfunktion des Personalausweises, 2. der Krankenkarte oder 3. Man geht in eine Filiale der deutschen Post und lässt sich von einem Mitarbeiter identifizieren.
3. Hat man es geschafft mit beispielsweise dem Ausweis identifiziert worden zu sein, bekommt man einen Sicherheitsschlüssel, der auf keinen Fall verloren gehen darf. Man benötigt ihn, falls man das Smartphone beispielsweise wechselt.
4. Fertig. Theoretisch. Nun kann man unter verschiedenen Reitern, wie E-Rezept oder ePA Daten einsehen. Dafür muss man nur bei jedem Reiter einzeln einwilligen. Ernüchternd ist, dass man nicht wirklich viel zu sehen bekommt, da das System erst neu ist. Über die App kann man dann auch verschiedenen Leistungsbringern Daten freigeben oder selbst Befunde hochladen.
Fazit:
Ich finde das Konzept super, allerdings ist es für weniger technikaffine Menschen sehr kompliziert einzurichten, da viel zu beachten ist. Ich würde mir wünschen, dass mehr Daten bereits verfügbar sind. Die Historie der Daten reichte nur bis Anfang 2025 bei mir zurück.
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