EU-Kommission macht Weg für Industriestrompreis frei
Der Weg für einen Industriestrompreis zur Entlastung energieintensiver Unternehmen ist frei. Mit einem neuen Beihilferahmen erlaubt die EU-Kommission künftig unter bestimmten Voraussetzungen direkte staatliche Subventionen, um Strompreise für energieintensive Unternehmen zu senken.
«Es ist ein Instrument, um den Klimaschutz voranzutreiben, die Widerstandsfähigkeit Europas zu stärken und sicherzustellen, dass unsere Industrie weltweit wettbewerbsfähig bleibt», sagte Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera in Brüssel.
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Die EU-Kommission erlaubt den Mitgliedsstaaten, energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Firmen für eine Übergangszeit zu subventionieren. (Archivbild) Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Ziel ist es, den Umbau der Industrie hin zur Klimaneutralität voranzutreiben, ohne dass die Wirtschaft zu sehr in Mitleidenschaft gezogen wird. Die Subventionen sollen energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen für eine Übergangszeit unterstützen.
Die Kommission spricht explizit von einer Brückenhilfe, bis die Energiewende weiter fortgeschritten ist und die Strompreise durch den Ausbau von Netzen und erneuerbaren Energien wieder auf einem international wettbewerbsfähigen Niveau liegen.
Preisnachlass mit Deckel und klaren Grenzen
Konkret erlaubt der neue Rahmen einen Nachlass von bis zu 50 Prozent auf den Großhandelsstrompreis, allerdings höchstens für die Hälfte des jährlichen Stromverbrauchs einer Firma. Zudem darf der Preis durch die Subventionen nicht unter 50 Euro pro Megawattstunde sinken.
Die Maßnahme ist darüber hinaus zeitlich befristet: Subventionen dürfen nur für maximal drei Jahre pro Unternehmen gewährt werden und müssen bis spätestens Ende 2030 auslaufen. Am Montag hatte bereits das «Handelsblatt» über Details berichtet.
Reiche will schnell handeln
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) begrüßte den Vorschlag der Kommission. Ihr Ministerium werde nun ein konkretes Konzept für einen Industriestrompreis vorlegen. Derweil blicken Wirtschaftsbranchen unterschiedlich auf die Entscheidung der Kommission.
Während etwa die Chemie- und Autoindustrie das Vorgehen der Behörde in ersten Stellungnahmen tendenziell positiv bewerten, beklagt der Zentralverband des Deutschen Handwerks, ein Industriestrompreis verzerre den Wettbewerb. Zudem betonen Wirtschaftsvertreter, dass die Gelder nicht an zu viele Anforderungen geknüpft werden sollten.
Wer profitieren kann
Von den Strompreisbeihilfen dürfen ausschließlich Unternehmen profitieren, die für ihre Produktion einen hohen Strombedarf haben und deren Branche zugleich stark in den internationalen Handel eingebunden ist. Diese doppelte Voraussetzung soll sicherstellen, dass nur Betriebe unterstützt werden, die durch hohe Energiepreise im weltweiten Wettbewerb besonders stark unter Druck geraten sind.
In Deutschland sind etwa die Chemie- und Stahlindustrie große und gleichzeitig energieintensive Branchen, die wegen der hohen Energiekosten unter Zugzwang stehen. Laut Statistischem Bundesamt ist die Produktion energieintensiver Industriezweige seit Anfang 2022 fast durchgehend gefallen und hat sich deutlich schwächer entwickelt als die Gesamtindustrie. Die fünf Industriebranchen mit dem stärksten Energieverbrauch beschäftigten laut Bundesamt 2021 knapp eine Million Menschen.
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, energieintensive Unternehmen mit einem Industriestrompreis zu entlasten, sofern die EU-Regeln für staatliche Beihilfen dies zuließen.
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Unter anderem die Chemieindustrie steht in Deutschland wegen der hohen Energiekosten unter Druck. (Archivbild). Foto: Fabian Strauch/dpa
Subventionen nur gegen Investitionen in grüne Technologien
Ein zentrales Element der neuen EU-Regeln ist, dass die Hilfen an Investitionen in eine klimafreundlichere Wirtschaft gekoppelt sein müssen. So will die Kommission verhindern, dass sich Unternehmen auf den staatlichen Subventionen ausruhen und Gewinne ohne Gegenleistung einstreichen.
Mindestens die Hälfte der staatlichen Unterstützung muss demnach in konkrete Projekte zur Modernisierung und zum Abbau von CO2-Emissionen der Unternehmen fließen.
Gefördert werden dürfen dabei ausschließlich neue oder modernisierte Anlagen. Zudem sind Förderungen ausgeschlossen, wenn Maßnahmen bereits aus anderen Töpfen Fördergelder erhalten.
Zu den möglichen förderfähigen Investitionen zählen laut EU-Kommission unter anderem der Ausbau erneuerbarer Energien, der Aufbau von Stromspeichern, Maßnahmen zur Erhöhung der Flexibilität auf der Nachfrageseite, Effizienzsteigerungen sowie der Einsatz von Elektrolyseuren zur Produktion von «grünem» oder CO2-armem Wasserstoff. Unter bestimmten Umständen sollen auch Förderungen für Gas und Atomkraft möglich sein. Kritik an der möglichen Förderung von Atomkraft äußerte der SPD-Europaabgeordnete Jens Geier.
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Die Subventionsempfänger müssen einen Teil der staatlichen Hilfen in saubere Technologien wie beispielsweise Wasserstoff investieren. (Archivbild) Foto: Jan Woitas/dpa
Milliarden an privaten Investitionen erwartet
Mit dem neuen Rahmen will die Kommission nicht nur kurzfristige Entlastung schaffen, sondern langfristig ein Investitionssignal setzen. Staatliche Beihilfen sollen gezielt Lücken schließen und dabei vor allem private Investitionen mobilisieren.
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