Instagram und Co: So verhindert ihr, dass Metas KI eure Daten nutzt
Der Facebook-Mutterkonzern Meta bringt seine Künstliche Intelligenz Meta AI nun auch nach Europa. Seit Ende März ist der KI-Assistent auf Plattformen wie Facebook, Instagram, WhatsApp und dem Messenger sichtbar – erkennbar am blau-roten Ring. Millionen von Nutzerinnen und Nutzern sehen sich damit einer neuen Form der Datenverarbeitung gegenüber.
Was ist Meta AI – und was kann sie?
Meta AI ist ein digitaler Assistent, der auf Textanfragen reagiert, Alltagsfragen beantwortet und in Echtzeit im Internet recherchiert. Die KI ist sowohl auf Android- als auch auf Apple-Geräten verfügbar und soll künftig helfen, die Plattformen individueller und «smarter» zu gestalten.
Warum Meta Ihre Daten will
Meta möchte seine KI mit Daten von Nutzerinnen und Nutzern aus Europa trainieren. Dafür werden ab dem 27. Mai öffentlich sichtbare Inhalte aus Facebook und Instagram verwendet – darunter Fotos, Bildunterschriften, Beiträge, Likes und Kommentare in öffentlichen Gruppen. Auch alle direkten Interaktionen mit Meta AI fließen in das Training ein.
Private WhatsApp-Nachrichten und Beiträge von Minderjährigen bleiben laut Meta außen vor – doch sobald Meta AI in WhatsApp-Gruppen eingesetzt wird oder man direkt mit der KI chattet, zählen diese Daten dazu.
Was verspricht sich Meta davon?
Meta erklärt, man wolle die KI gezielter an europäische Besonderheiten anpassen – von lokalen Dialekten über kulturelle Eigenheiten bis hin zu Sarkasmus und Humor. Ziel sei es, eine KI zu entwickeln, die nicht nur in Europa funktioniert, sondern auch für Europa gemacht ist.
Dürfen sie das überhaupt?
Rechtlich gibt es Diskussionen. Zwar hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen die geplante Datennutzung geklagt, das Oberlandesgericht Köln jedoch entschied: Meta darf öffentliche Inhalte zur KI-Entwicklung nutzen. Die Richter sahen einen «legitimen Zweck» und verwiesen darauf, dass sensible Daten wie Kontonummern herausgefiltert würden.
So widersprechen Sie dem KI-Training
Wer verhindern möchte, dass seine öffentlichen Daten für das KI-Training verwendet werden, kann Widerspruch einlegen – allerdings nur noch bis zum 26. Mai. Danach lassen sich veröffentlichte Daten nicht mehr aus dem KI-System entfernen.
Wichtig: Der Widerspruch funktioniert nur, wenn man angemeldet ist und die E-Mail-Adresse angibt, mit der man bei Instagram oder Facebook registriert ist. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Widerspruch bei Facebook einlegen – so geht’s:
-
Profil öffnen und zu «Einstellungen und Privatsphäre» navigieren
-
Auf «Einstellungen» tippen
-
Im Bereich «Datenschutzrichtlinie» nach «Widerspruch» suchen
-
Auf den Link «zu widersprechen» klicken
-
Anfrage auf KI-Nutzung mit «ja» beantworten
-
E-Mail-Adresse eingeben und absenden
Und bei Instagram:
-
Profilseite öffnen → Einstellungen
-
Nach unten scrollen zu «Info»
-
«Datenschutzrichtlinie» wählen
-
«Widerspruch» suchen und dem Link folgen
-
Anfrage bestätigen, E-Mail eintragen, absenden
Meta bestätigt den Widerspruch anschließend per E-Mail.
Was passiert ohne Widerspruch?
Wer nicht widerspricht, erlaubt Meta, seine öffentlichen Inhalte dauerhaft in das KI-Training einfließen zu lassen. Einmal integrierte Daten lassen sich laut Verbraucherzentrale nicht mehr zurückholen oder löschen.
Was, wenn der Widerspruch ignoriert wird?
Meta schließt in seinen Nutzungsbedingungen nicht aus, dass auch dann personenbezogene Daten verarbeitet werden – zum Beispiel, wenn andere Nutzer Fotos posten, auf denen man zu sehen ist, oder einen in Kommentaren markieren. Das bedeutet: Der Widerspruch schützt nicht in jedem Fall vollständig.
Verbraucherschützer raten zur Vorsicht
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, keine sensiblen Daten wie Gesundheitsinformationen oder Geburtsdaten mit Meta AI zu teilen. Gleichzeitig warnen Experten: Wenn zu viele Menschen widersprechen, kann das zu Verzerrungen in den KI-Ergebnissen führen – sogenannte «Bias». Das dürfe aber niemanden davon abhalten, sein Widerspruchsrecht auszuüben.
Was tun, wenn Sie Meta nicht trauen?
Die Verbraucherzentrale nennt vier mögliche Schritte:
-
Eigene Inhalte löschen und keine neuen posten
-
Facebook- und Instagram-Accounts löschen
-
Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen
-
Juristischen Beistand suchen
Besonders die letzten beiden Optionen erfordern Zeit und ggf. rechtliche Unterstützung. Die Plattformen selbst bleiben zunächst weiter aktiv – auch mit Meta AI.
Jetzt handeln – oder später keine Kontrolle mehr
Wer nicht möchte, dass die eigene digitale Vergangenheit Teil der KI-Zukunft wird, sollte bis spätestens 26. Mai aktiv werden. Danach beginnt Meta mit dem großflächigen Training – mit den Daten, die dann öffentlich zugänglich sind. Ein späterer Widerspruch gilt nur für neue Inhalte.
2 comments